Ahmet Türk hat zum letzten mal als Parlamentarier und Vorsitzender der
DTP eine Presseerklärung abgegeben. Zu Beginn seiner Rede stellte er
klar, dass das gegen die DTP ausgesprochene Verbot nicht juristisch
sondern politisch sei.Ahmet Türk, der Vorsitzende der gestern verbotenen kurdischen Partei für eine Demokratische Gesellschaft DTP hat heute eine Presseerklärung abgegeben.
Ahmet Türk hat zum letzten mal als Parlamentarier und Vorsitzender der DTP eine Presseerklärung abgegeben. Zu Beginn seiner Rede stellte er klar, dass das gegen die DTP ausgesprochene Verbot nicht juristisch sondern politisch sei.
Weiterhin gab er bekannt, dass die DTP-Fraktion heute geschlossen aus dem Parlament zurückgetreten ist. Dennoch habe er die Hoffnung, dass es irgendwann zu einem Frieden in der Türkei kommen wird.
Türk sagte weiter, dass die DTP auf die Gründe der Entscheidung für ein Verbot wartet, aber jetzt schon feststeht, dass das Urteil politisch sei.Er stellte fest, dass gegen die Kriegsverherrlichende MHP kein Verbotsverfahren eröffnet wird, aber gegen die friedfertige DTP. Leyla Zana sei als ein Grund für das Verbot angesehen worden, obwohl die DTP Leyla Zana schon seit längerer Zeit auf ruck des Gerichts aus der DTP ausgeschlossen habe.
Türk sagte, die Partei sei verboten worden, obwohl sie sich für den Frieden eingesetzt hat auf für diesen gearbeitet hat. Aber andere wie Deniz Baykal, die offen ihre Solidarität mit der Ergenekon zeigen, sich als Anwalt der Ergenekon darstellen, gegen so einen Mann wird kein Verfahren eingeleitet.
Ahmet Türk sagte in der Erklärung weiter, dass die Kurden unterdrückz werden und man sie im Palament nicht sehen will. Man will keinen Diylog mit den Kurden eingehen. Er benannte die AKP als Mitverantwortlichen für das Chaos, da diese nichts gegen das Verbot und die nicht juristische Entscheidung unternimmt.
Über den Rücktritt der DTP-Abgeordneten muss im Parlament abgestimmt werden. Die Mehrheit der Abgeordneten muss sich dafür aussprechen. Sollte der Rücktritt nicht angenommen werden können diese einen Rücktritt herleiten, indem sie nicht mehr am parlamentarischen Geschehen teilnehmen. Auf diesem Wege verlieren sie ihre laut der Parlamentsordnung den Abgeordnetenstatus.
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